Kleinserienproduktion / Kontrollwaage

A) Tabelle zur Ermittlung der geeigneten Waage für die Kontrolle des Inhaltes der Fertigpackungen (Gesetz Nr. 690/1978)

Nennfüllmenge Qn der Fertigpackung (g oder ml)maximaler Fehler der Messung [z.B. größter möglicher Eichwert (e) der Waage]
< 1/5 der zulässigen Minusabweichung
Maximale Tragkraft der Waage bei 3.000 EichwertenGenauigkeitsklasse der Waage
> 5,00 bis < 5,560,05 g150 gIII
> 5,56 bis < 11,120,1 g300 gIII
> 11,12 bis < 27,780,2 g600 gIII
> 27,78 bis < 111,120,5 g1,5 kgIII
> 111,12 bis < 333,331,0 g3,0 kgIII
> 333,33 bis < 1.666,672,0 g6,0 kgIII
> 1.666,67 bis < 3.333,335,0 g15 kgIII
> 3.333,33 bis < 6.666.6710,0 g30 kgIII
> 6.666,67 bis < 10.000,0020,0 g60 kgIII

Die Waage muss die Aufschrift der erfolgten Ersteichung tragen. Für weitere Pflichten dazu siehe den Abschnitt über die Nacheichung.

 

B) Zulässige Minusabweichung der Füllmenge einer Fertigpackung

Nennfüllmenge Qn in Gramm oder MilliliterZulässige Minusabweichung
5 bis 509,0 %
50 bis 1004,5 g oder mL
100 bis 2004,5 %
200 bis 3009,0 g oder mL
300 bis 5003,0 %
500 bis 1.00015 g oder mL
1.000 bis 10.0001,5 %

Achtung: Die tatsächliche Füllmenge der Fertigpackungen darf im Mittel nicht niedriger sein als die Nennfüllmenge!

C) Vorschlag für eine vereinfachte Kontrolle des Nettoinhaltes der Fertigpackung bei Kleinserienproduktion (z.B. Honig)

Bedingung 1: das Mittel der effektiven Menge aller Fertigpackungen (effektiv gewogenes Nettogewicht) darf die Nennfüllmenge (Angabe auf dem Etikett) NIE unterschreiten.
Bedingung 2: kein effektiv gewogene Menge darf die maximale Abweichung unterschreiten.
Bedingung 3: Alle Fertigpackungen müssen verschlossen sein.

Beispiel:

10 Fertigpackungen haben ein Nominalgewicht von je 500 g, die Kontrollwaage hat demnach einen Eichwert (e) von 2 g oder kleiner (siehe auch "Tabelle zur Ermittlung der geeigneten Waage für die Kontrolle von Fertigpackungen" unter Punkt B)):

Fertigpackung NummerNominalgewicht in geffektiv gewogene Menge in g

 1

 500 496
 2 500 508
 3 500 482 (!!!)
 4 500 494
 5 500 488
 6 500 510
 7 500 482 (!!!)
 8 500 508
 9 500 502
 10 500 498
  -
 Totale  4.968

Die mit (!!!) gekennzeichneten Werte unterschreiten in diesem Beispiel die maximal mögliche Abweichung von - 15 g (500 g - 15 g = 485 g) ! Diese Packungen dürfen niemals verkauft werden!

Der Mittelwert = 4.968 g : 10 Glasbehälter = 496,8 g. Der Mittelwert unterschreitet in diesem Beispiel das Nominalgewicht von 500 g Dieses Produktionslotto (keine der 10 Fertigpackungen) darf niemals in den Handel gelangen!

Hinweis: Dies ist ein Vorschlag für eine vereinfachte Kontrolle. Genauere Angaben finden sich im Gesetz Nr. 690/1978

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