Alto contrasto
Bei den Handelskammern wird ein Verzeichnis von Experten und Expertinnen erstellt.
Die Aufgabe des Experten oder der Expertin ist es, die Unternehmen bei Verhandlungen mit Gläubigern und anderen Beteiligten zu unterstützen. Damit kann man eine gute Sanierung des Unternehmens planen.
Die Berufsverbände der Wirtschaftsprüfer/innen, Rechtsanwält/innen und Arbeitsrechtsberater/innen teilen der Handelskammer die Namen der Freiberufler und Freiberuflerinnen mit, welche als Experten und Expertinnen arbeiten möchten.
Die Eintragungskriterien müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Die Liste der eingetragenen Experten und Expertinnen kann online eingesehen werden.
Antragsteller und Antragstellerinnen, die nicht in Berufsregistern eingetragen sind, können ihren Antrag direkt an die Handelskammer Bozen schicken. Sie müssen aber nachweisen können, dass sie die Anforderungen erfüllen. Die Dateien müssen im PDF/A-Format erstellt und digital unterfertigt sein und von einem gültigen Ausweisdokument begleitet werden.
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