Alto contrasto
Wenn ein Unternehmen oder eine Person über längere Zeit hinweg ihre Schulden nicht mehr bezahlen kann, besteht die Möglichkeit, Hilfe zu bekommen. Die Handelskammer bietet Zugang zu Verfahren an, die von externen Fachleuten der Handelskammer durchgeführt und vom Gericht beaufsichtigt werden. Diese Verfahren ermöglichen eine Entschuldung, aber nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Verfahren sind gebührenpflichtig.
Das Unternehmen oder die Person müssen zuerst verstehen, welche Dienstleistung sie benötigen.
Überschuldung oder außergerichtlicher Ausgleich?